Berufsgeheimnisträger: Daten getrennt speichern
Wer dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegt, also Anwälte, Notare, Ärzte, Psychotherapeuten, Steuerberater und die weiteren dort genannten Berufe, kann seine Sally-Daten auf einem getrennten Server ablegen lassen. Dort liegen ausschließlich andere Berufsgeheimnisträger, keine übrigen Kunden.
Dieser Artikel zeigt dir, wo die Einstufung in Sally steht, welche Angaben wir für die Prüfung brauchen, was zwischen deiner Anfrage und dem fertigen Umzug passiert und wie sich dein Konto verhält, solange die Daten unterwegs sind.
Die Einstufung gilt unternehmensweit. Anfordern und die Angaben bearbeiten kann nur der Owner des Unternehmenskontos, denn es ist eine vertragliche Entscheidung. Admins und Mitglieder sehen die Karte, können sie aber nicht ändern.
Schnellnavigation
- Was die Einstufung bedeutet
- Einstufung anfordern
- Was nach der Anfrage passiert
- Während des Umzugs
- Angaben ändern
1. Was die Einstufung bedeutet
Ein eingestuftes Konto liegt nicht auf derselben Datenbank und demselben Dateispeicher wie alle anderen. Meetingdaten, Aufnahmen, Transkripte und Zusammenfassungen ziehen in eine getrennte Umgebung um, die Berufsgeheimnisträgern vorbehalten ist.
| Angabe | Was gilt |
|---|---|
| Einstufung | Berufsgeheimnisträger |
| Rechtsgrundlage | § 203 StGB, mit der Ziffer deiner Berufsgruppe, für Anwälte zum Beispiel § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB |
| Datenhaltung | Getrennter Server, nur Berufsgeheimnisträger |
| Rechenzentrum | Hetzner, Falkenstein, Deutschland |
| Verpflichtung zur Geheimhaltung | Teil deines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) |
Zwei Punkte gehören ausgesprochen, weil Kammern und Aufsichtsbehörden nach beiden fragen.
Es heißt getrennt, nicht exklusiv. Deine Daten liegen nicht allein auf einem Rechner, sondern zusammen mit anderen Berufsgeheimnisträgern und getrennt von allen übrigen Kunden. Genau so steht es auf der Karte, du kannst die Formulierung unverändert weitergeben.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung steht im AVV. Nach § 203 Abs. 4 StGB musst du dafür sorgen, dass jede mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Sally verpflichtet sich dazu im Auftragsverarbeitungsvertrag, es gibt also keine zweite Urkunde, die du einholen und aktuell halten musst. Das heißt zugleich: ein abgeschlossener AVV ist Voraussetzung für die Einstufung. Falls du noch keinen hast, fordere ihn im selben Zug an.
Die Karte nennt den Anbieter und den Ort, aber keine IP-Adresse. Eine Adresse wird falsch, sobald ein Server getauscht wird oder ein zweiter dazukommt, und sie zeigt auf die Maschine mit den empfindlichsten Daten, die wir haben. Was eine Aufsicht sehen will, ist der Ort der Verarbeitung nach Art. 28, Art. 30 und Art. 44 ff. DSGVO und die Verpflichtung zur Geheimhaltung. Beides steht auf der Karte.
2. Einstufung anfordern
Angefordert wird die Einstufung in Sally selbst, auf der Karte Berufsgeheimnisträger in den Datenschutz-Einstellungen deines Unternehmenskontos. Vier Klicks führen dich dorthin, am Ende wartet ein kurzes Formular mit vier Angaben und einer Bestätigung. Alles Weitere übernehmen wir.
- Öffne Einstellungen unten in der linken Seitenleiste.
- Wähle unter Verwaltung den Punkt Datenschutz und links den Bereich Auftragsverarbeitung.
- Öffne die Karte Berufsgeheimnisträger. Solange dein Konto nicht eingestuft ist, steht dort Nicht eingestuft.
- Klicke auf Einstufung als Berufsgeheimnisträger anfordern. Es öffnet sich ein Blatt von rechts.
- Fülle die Angaben aus, setze die Bestätigung und klicke auf Anfrage senden.
Mehr ist auf deiner Seite nicht zu tun. Du musst keinen Server vorbereiten, keinen Termin abstimmen und nichts nachreichen.
Danach liegt alles bei uns, in drei Schritten:
- Prüfung. Wir gleichen deine Berufsgruppe mit § 203 Abs. 1 StGB ab und klären die kaufmännische Seite. Voraussetzung ist ein abgeschlossener AVV. Falls du noch keinen hast, fordere ihn im selben Zug an.
- Einrichtung. Ist die Einstufung freigegeben, bekommt dein Konto seinen Platz auf dem getrennten Server und deine Daten ziehen in der folgenden Nacht um.
- Kontakt. Zu deiner Anfrage legen wir ein Support-Ticket an. Rückfragen, die Freigabe und eine mögliche Ablehnung samt Begründung laufen darüber, du musst also niemanden anschreiben.
Wie sich diese Schritte nacheinander in der Karte zeigen, steht unter was nach der Anfrage passiert.
| Feld | Pflicht | Was hineingehört |
|---|---|---|
| Berufsgruppe | Ja | Deine Berufsgruppe, wie sie in § 203 Abs. 1 StGB steht, zum Beispiel Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater. Auf dieser Angabe steht die ganze Einstufung |
| Kammer oder Aufsicht | Nein | Die Stelle, der du unterstehst, zum Beispiel eine Rechtsanwaltskammer, eine Notarkammer oder eine Landesärztekammer |
| Ansprechpartner | Ja | Wen wir in Vertragsfragen anschreiben |
| E-Mail des Ansprechpartners | Ja | Die E-Mail-Adresse dieser Person |
| Bestätigung | Ja | Deine Bestätigung, dass die oben genannte Tätigkeit dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegt |
3. Was nach der Anfrage passiert
Wir prüfen die Berufsgruppe an § 203 Abs. 1 StGB, klären die kaufmännische Seite und planen den Umzug für die folgende Nacht. Jeden Stand siehst du in derselben Karte, nachfragen musst du dafür nicht.
| Karte zeigt | Was das heißt | Was du dort tun kannst |
|---|---|---|
| Nicht eingestuft | Es liegt noch keine Anfrage vor | Einstufung anfordern |
| Angefragt am 18. September 2026 | Deine Anfrage liegt bei uns und wird geprüft | Ansehen, was du angegeben hast |
| Umzug in der Nacht auf den 18. September 2026 | Die Einstufung ist freigegeben, der Umzug hat einen Termin | Den Termin sehen, Rückfragen über das Support-Ticket |
| Umzug läuft, seit 03:38 Uhr | Deine Daten werden kopiert und geprüft | Nichts, für ein paar Minuten ist alles nur lesbar |
| Falkenstein, Deutschland, seit 18. September 2026 | Fertig, deine Daten liegen getrennt | Angaben bearbeiten |
| Nicht eingestuft, nach einer Ablehnung | Die Einstufung wurde nicht erteilt | Erneut anfordern, die Begründung steht im Support-Ticket |
Mit deiner Anfrage entsteht zugleich ein Support-Ticket. Rückfragen, die Prüfung und eine mögliche Begründung bleiben dort, damit der ganze Vorgang an einer Stelle liegt.
Die Karte sagt, was als Nächstes dran ist und wer am Zug ist, nicht wie lange es dauert. An der Prüfung hängen eine rechtliche und eine kaufmännische Entscheidung, und eine Zusage, die wir nicht halten, wäre hier schlechter als keine.
4. Während des Umzugs
Der Umzug läuft nachts und dauert je nach Menge deiner Aufnahmen Sekunden bis wenige Minuten. Dein Konto wird dabei nicht gesperrt, es ist nur lesend, und ein Band über der Seite weist darauf hin.
| Was du tust | Während des Umzugs |
|---|---|
| Kalender, Aufnahmen und Zusammenfassungen ansehen | Geht normal |
| Etwas ändern, hochladen oder teilen | Wird abgelehnt, mit Hinweis auf den Umzug |
| Ein Meeting startet | Sally tritt nicht bei, der Termin selbst bleibt erhalten |
| Anmelden | Geht normal |
Bis die Kopie geprüft und umgeschaltet ist, zeigt die Karte weiter deinen bisherigen Ablageort. Das ist Absicht: solange die Kopie nicht geprüft ist, stimmt die alte Angabe. Gib den neuen Ort also erst an deine Kammer weiter, wenn die Karte ihn zeigt.
5. Angaben ändern
Der Ansprechpartner wechselt, die Kammer heißt anders, jemand hat sich vertippt. Öffne die Karte Berufsgeheimnisträger, klicke auf Angaben bearbeiten, ändere die Angabe und speichere. Kein Ticket, keine Rückfrage. Die Verpflichtung im AVV bleibt davon unberührt, denn sie besteht zwischen Sally und deinem Unternehmenskonto, nicht zwischen Sally und einer Person.
Eine Ausnahme gibt es. Änderst du die Berufsgruppe, wird die Änderung zwar gespeichert, die Einstufung geht aber zurück in die Prüfung, denn § 203 Abs. 1 StGB zählt die Berufe abschließend auf und auf dieser Angabe steht die ganze Einstufung. Deine Daten bleiben in der Zwischenzeit, wo sie sind, es zieht nichts automatisch um.

