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EU AI Act

Diese Seite erklärt, wie Sally AI den EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) erfüllt, welche Risikoeinstufung gilt und wie wir die Transparenzpflichten nach Art. 50 umsetzen. Nutze sie für Vendor Assessments, Compliance-Prüfungen oder um unsere KI-spezifischen Pflichten nachzuvollziehen. Die vollständige Konformitätserklärung findest du im Download-Center.

Risikoeinstufung
Begrenztes Risiko
Transparenzpflichten nach Art. 50

Sally AI ist nach Art. 50 EU AI Act als Begrenztes Risiko (Limited Risk) eingestuft: Das System interagiert direkt mit natürlichen Personen und muss deshalb klar offenlegen, dass es sich um KI handelt. Sally AI erfüllt die anwendbaren Transparenzanforderungen des Art. 50 in vollem Umfang, siehe unten.

Sally AI ist kein Hochrisiko-System nach Anhang III und setzt keine nach Art. 5 verbotenen Praktiken ein. Insbesondere keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz, keine biometrische Kategorisierung und keine biometrische Fernidentifizierung.

So setzen wir die Transparenzpflichten nach Art. 50 um

Nach dem Beitritt postet Sally im Meeting-Chat einen Transparenzhinweis, der eindeutig auf die KI hinweist und mitteilt, dass eine Transkription läuft.
Der Hinweis verlinkt direkt die Datenschutzinformationen, damit jede Person sie mit einem Klick prüfen kann.
Ein unmittelbar wirksames Widerspruchsrecht besteht: Jeder Teilnehmende kann per opt out im Meeting-Chat die sofortige Löschung aller erfassten Daten auslösen. Sally verlässt anschließend das Meeting.

Verbotene Praktiken nach Art. 5, von Sally nicht eingesetzt

Sally implementiert keine der nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verbotenen Praktiken und wird auch nicht dafür vermarktet. Bestätigte Ausschlüsse:

  • Keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.
  • Keine biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Herkunft, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben oder sexueller Orientierung.
  • Keine biometrische Fernidentifizierung. Sally identifiziert keine Personen anhand von Gesicht, Stimme oder anderen biometrischen Merkmalen.
  • Kein Social Scoring, keine manipulativen unterschwelligen Techniken, keine Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit.
  • Kein Einsatz in Hochrisiko-Entscheidungen (Beschäftigung, Kredit, Strafverfolgung, Migration, Bildung, wesentliche Dienste).

Die vollständige KI-Konformitätserklärung ist Anlage 5 des AVV (herunterladen). Die detaillierten Verpflichtungen nach Verordnung (EU) 2024/1689 stehen in Anlage 6 des AVV (herunterladen).