22.09.2026: Berufsgeheimnisträger
· 2 Minuten Lesezeit
Berufsgeheimnisträger sind da: Wer dem § 203 StGB unterliegt, kann seine Daten getrennt von allen übrigen Kunden speichern lassen 🚀
Anwälte, Notare, Ärzte, Psychotherapeuten und Steuerberater müssen ihrer Kammer sagen können, wo die Daten ihrer Mandanten liegen. Ab sofort forderst du diese Auskunft selbst an, in den Datenschutzeinstellungen, und Sally zieht dein Konto auf einen Server um, auf dem ausschließlich andere Berufsgeheimnisträger liegen.
🚀 Was ist neu?
- Ein getrennter Server: Meetingdaten, Aufnahmen, Transkripte und Zusammenfassungen ziehen in eine Umgebung um, die Berufsgeheimnisträgern vorbehalten ist, bei Hetzner in Falkenstein
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung steht im AVV: Sally verpflichtet sich im Auftragsverarbeitungsvertrag zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB. Es gibt also keine zweite Urkunde, die du einholen und aktuell halten musst
- Angefordert in wenigen Klicks: Der Owner öffnet die Karte Berufsgeheimnisträger, füllt vier Angaben plus die Bestätigung aus und schickt die Anfrage ab
- Die Karte trägt den Nachweis: Berufsgruppe, Rechtsgrundlage, Datenhaltung und Rechenzentrum, in einer Formulierung, die du unverändert an deine Kammer weitergeben kannst
- Der Umzug läuft nachts: Dein Konto bleibt die ganze Zeit lesbar, nur Änderungen pausieren für ein paar Minuten, und die Karte zeigt dir, wo der Vorgang steht
👉 Mehr erfahren? Schau dir unseren Guide zu Berufsgeheimnisträgern an.

